Sofern Sie in Ihrem Leben Bücher oder Aufsätze veröffentlicht haben, können Sie das im Lebenslauf angeben. Auch Auszeichnungen, die Sie erhalten haben, kommen bei Personalverantwortlichen gut an.
Führen Sie von Ihnen veröffentlichte Publikationen auf. Hierbei nennen Sie nur die Jahreszahl auf der linken Seite und auf der Rechten den Titel der Publikation. Wenn es sich um einen Artikel handelt, geben Sie außerdem den Namen der Zeitschrift und die entsprechenden Seitenzahlen der Veröffentlichung an. Wenn Sie aufgrund Ihres Berufs (Autor, Wissenschaftler, etc.) sehr viel aufzuföhren haben, sollten Sie nur die aktuellsten nennen und mit den Worten "gesamte Liste meiner Publikationen im Anhang" auf den Anhang verweisen.

Nennen Sie in der linken Spalte wieder nur die Jahreszahl und in der rechten Spalte nur den Titel der Auszeichnung. Die Belege und Erläuterungen hierzu kommen in den Anhang.
